Steuerfreibeträge und Steuerklassen nach Verwandtschaftsbeziehung
Rechtlich gesehen ist eine Erbschaft ein „Erwerb von Todes wegen“, wird somit jeder anderen Form von Verdienst gleichgesetzt und demzufolge auch besteuert.
Angehörige sind durch Freibeträge ganz oder teilweise von der Erbschaftssteuer befreit. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt dabei von folgenden Faktoren ab:
- dem Wert der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses
- dem Verwandtschaftsgrad des Erben bzw. des Vermächtnisnehmers zum Erblasser
Grundlegend gilt: Je niedriger der Wert des Erbes und je näher die Verwandtschaft, desto niedriger die Steuerlast.
Gut zu wissen:
- Erben und Vermächtnisnehmer werden gleich besteuert.
- Der Gesetzgeber teilt in drei Steuerklassen ein, welche aber nicht identisch mit den Lohnsteuer- bzw. Einkommenssteuerklassen sind.
- Mitunter können Sie Ihren Erben Erbschaftssteuer ersparen, wenn Sie frühzeitig beginnen, Ihren Nachlass zu regeln, beispielsweise durch Schenkungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das Vererben von Immobilien steuerfrei. So erben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Wohneigentum erbschaftssteuerfrei, wenn der Erblasser den Wohnraum bis zu seinem Tode selbst genutzt hat und die Erben die Immobilie mindestens zehn Jahre als ersten Wohnsitz nutzen. Diese Regelung gilt auch für Kinder des Erblassers, sofern die geerbte Wohnfläche nicht mehr als 200 qm beträgt.
Wichtig:
Gemeinnützige Organisationen wie ShelterBox e.V. sind generell von der Erbschaftssteuer befreit. Eine Zuwendung auf diesem Wege kommt also ohne Abzüge den notleidenden Menschen zugute.
Wollen Sie ShelterBox mit einer Testaments- bzw. Gedenkspende unterstützen, eine Schenkung zu Lebzeiten zukommen lassen oder haben Sie Fragen zum Thema?
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